Historia Occidentalis

Ein Magazin zur Zentraleuropäischen Geschichte

Monat: Juli 2019

Der Deutsche Kriegsplan 1914

Planung 1905 und Verlauf 1914 (Plan of 1905 vs. Reality in 1914)

English Version here …


Einleitender Beitrag: Die Häresie des Schlieffen – Plans


In diesem Beitrag geht es im Wesentlichen, im Anschluss an den vorigen Artikel, um Dokumente aus der neuen Studie des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes (MGFA) von 2007, “Der Schlieffenplan: Analysen und Dokumente“, editiert von Michael Epkenhans, Hans Ehlert and Gerhard P. Groß. (Rezension 1, Rezension 2).

Der grundsätzliche Unterschied in der Konzeption der Pläne ist, dass Moltke wohl das im vorhergehenden Artikel besprochene Umfassungsmanöver um Paris aufgrund der damit verbundenen Ausdehnung der Kampffront um ca. 300 bis 400 Kilometer nicht mehr ernsthaft verfolgte. Die Achse des deutschen Heeresaufmarsches 1914 lag eindeutig östlich, nicht westlich von Paris.

Der Pfeil deutet direkt auf die Mitte der Marne, zwischen Paris und Troyes, wo es dann auch Anfang September 1914 zur Schlacht kam:

Alliierte Rücküberquerung der Marne am 9. September

Bestimmte Dokumente zum Plan Moltkes, der nie veröffentlicht wurde, liegen nun erstmals im Wortlaut vor. Es sei zuerst das primäre und wesentlichste dieser Dokumente vorgestellt, der nun vorliegende tatsächliche “Mobilisierungs – Termin – Kalender 1914/15“:


Dokument 1


Mob.-Termin-Kalender 1914/15.

Allgemeine Angaben über den Aufmarsch und die politischen Verhältnisse.

1. Deutschlands Kriegsvorbereitungen richten sich in erster Linie gegen Frankreich. Russland wird sich wahrscheinlich Frankreich in einem Krieg gegen Deutschland anschließen; auch ist mit Feindseligkeiten englischer Seite zu rechnen.

Auf einen Krieg Deutschlands mit Russland oder England allein ist mit Rücksicht auf sie französische Volksstimmung nicht zu rechnen. Erklärt Russland oder England den Krieg dennoch allein, so muss die deutsche Diplomatie Frankreich zur endgültigen Stellungnahme zwingen. Über Belgien, Holland, Luxemburg, Dänemark usw. vgl. I. Ziffer 13.

Für den Fall eines Krieges gegen Russland sind mit dem österreichisch-ungarischen Generalstab Vereinbarungen für eine Gesamtoffensive nach Russland getroffen.

Italien wird sich voraussichtlich Deutschland in einem Krieg gegen Frankreich anschließen. Der italienische Generalstab hat sich verpflichtet, in den ersten Mob.-Tagen 2 {?} Kav.-Divisionen und im Anschluss daran eine Armee von 3 Armeekorps mittels Eisenbahn über Österreich nach Süddeutschland zu führen. Im Übrigen ist auf das Eingreifen der italienischen Hauptkräfte an der französischen Alpengrenze zu rechnen.

Auch mit anderen Staaten sind Vereinbarungen getroffen, von denen der Chef des Generalstabs der Armee, Q.Q. I und der Chef der 2. {…} Kenntnis haben.

Deutschland kann nur sein gesamtes Heer mobil machen; teilweise Mobilmachungen sind bei dem Ineinandergreifen der Mobil.-Vorarbeiten aller Armeekorps ausgeschlossen.

Die deutsche Armee stellt bei einer Mobilmachung auf:

a) das Feldheer, bestehend aus 26 Armeekorps, 13 Reservekorps, 1 Reserve-Division (3. Reserve Division), 11 Kav.-Divisionen (Garde 1 – 9, bayrisch), 1 Landwehr-Korps, 24 1/2 gemischte Landwehr-Brigaden,

b) die Kriegsbesatzungen und Besatzungstruppen. Das Zusammenfassen der “zu etwaiger mobiler Verwendung bestimmten Ersatzformationen” zu einer Ersatzarmee (G. IV. VIII. X. XIX. bayerische Ersatzdivisionen, 55 gem. Ersatzbrigaden XIV) in Vorbereitung; vgl. Ziff.3.

Außerdem wird bei einer Mobilmachung der Landsturm aufgeboten. Der Grenz- und Küstenschutz treten im ganzen deutschen Reich in Kraft.

3. Es ist nur ein Aufmarsch vorbereitet, bei dem die deutschen Hauptkräfte an der Westgrenze gegen Frankreich aufmarschieren.

Der zur Ablenkung des Aufmarsches der südwestlich Metz aufmarschierende Heeresteil kann unter Umständen nötig werden. Für den Fall des frühzeitigen Einfalls überlegener französischer Kräfte nach Lothringen ist zu erwägen, ob Aufmarsch 6. Armee in Linie St. Av.-Saaralben-Pfalzburg zurückzuverlegen ist.

Im Osten bleibt die 8. Armee (4 Korps, 1 Reserve-Division, 1 KD-Landwehrkorps, 3 gemischte Landwehrbrigaden) zurück. Die 8. Armee marschiert entweder sofort gegen Russland oder bleibt unter planmäßiger Durchführung der Mobilmachung sowie des Grenz- und Küstenschutzes in den östlichen Korps-Bezirken zurück, bis über ihre weitere Verwendung Bestimmung getroffen werden kann.

Bleibt Russland dauernd neutral, so wird die 8. Armee evtl. gegen Frankreich eingesetzt. Ihr Abtransport ist vorbereitet.

In Schleswig-Holstein werden nach Beendigung der Mobilmachung, als “Nordaufmarsch” zusammengezogen das IX. K mit den 2 Landwehrkommandos 1 IX (33. 34. 37. 38. gemischte Landwehr-Brigaden). Tritt eine Bedrohung der deutschen Küste nicht ein, so wird das IX. K. und unter Umständen auch die Nordbrigade nach einem anderen Kriegsschauplatz beordert.

Die Ersatzarmee kann geschlossen oder geteilt auf dem westlichen, östlichen oder nördlichen Kriegsschauplatz verwendet werden. …

13. In einer Gesamtbesprechung der Chefs des Generalstabs der Armee mit dem Reichskanzler, dem Auswärtigen Amt, K.M., Militärkabinett und Chef des Admiralstabs sind die voraussichtlichen Gegner und die Haltung der verbündeten und neutralen Mächte in einem Kriegsfall festzustellen, evtl. festzustellen, ob mit der Überführung französischer Streitkräfte von Häfen der afrikanischen Mittelmeerküste nach Frankreich zu rechnen ist.

Mit dem Reichskanzler und Auswärtigen Amt muss mündlich vereinbart werden, dass sofort nach Ausspruch der Mobilmachung folgende Forderungen gestellt werden:

a) an Belgien

Die belgische Regierung hat sich bis zum 2. M.-Tag, 6 Uhr abends, zu entscheiden, ob Belgien Deutschlands Freund oder Feind sein will oder ob Belgien als neutraler Staat den Durchmarsch deutscher Truppen gestatten, die Festungen L. [Liège?], Huy und Namur sofort dem deutschen Heer öffnen, die Eisenbahnstrecken {…} uns zur Verfügung stellen und die belgische Armee nicht mobilisieren will. Tritt Belgien auf Deutschlands Seite, so muss es den Durchmarsch des deutschen Heeres mit allen Mitteln erlauben, Namur gegen etwaigen Handstreich der französischen Armee halten und englische Landungen verhindern. Ein Hinausschieben der Antwort der belgischen Regierung darf nicht zugelassen werden.

b) an Holland:

Englische Landungen müssen verhindert werden, Das deutsche Heer darf die holländische Neutralität beschränken {?}. (Über den Durchmarsch durch den holländischen Zipfel um Maastricht vergl. Ziffer 71 d). Wenn 2. Armee von einem Handstreich auf L. Abstand nimmt, sofortige Verhandlung mit Holland wegen ungehinderten Durchmarsches durch den Zipfel.

c) an Luxemburg:

Der Durchmarsch muss gestattet, die Eisenbahnen müssen geschützt und zur Verfügung gestellt werden.

d) an Dänemark:

Englische Landungen sind zu verhindern.

10. M.-Tag und folgende:

Über die Verwendung der italienischen Armee ist Entscheidung zu treffen. Es kommt wohl in Frage:

Vorgehen im unmittelbaren Anschluss an die 6. und 7. Armee

Vorgehen gegen die Sperrfort-Linie zwischen Epinal und Belfort

Für die Deckung der linken Flanke der italienischen Armee bei ihrem Vorgehen über die Vogesen nach Frankreich durch die Deckungstruppen am Oberrhein ist Sorge zu tragen.

Dem deutschen Aufmarsch gegen Frankreich liegt folgende Absicht zugrunde:

  1. Die Hauptkräfte des deutschen Heeres sollen durch Belgien und Luxemburg nach Frankreich vorgehen. Ihr Vormarsch ist – sofern die über den französischen Aufmarsch vorliegenden Nachrichten zutreffen – als Schwenkung unter Festhalten des Drehpunktes Diedenhofen-Metz gedacht. Maßgebend für das Fortschreiten der Schwenkung ist der rechte Heeresflügel. Die Bewegungen der inneren Armeen werden so geregelt werden, dass der Zusammenhang des Heeres und der Anschluss an Diedenhofen-Metz nicht verloren geht.
  2. Den Schutz der linken Flanke der Hauptkräfte des Heeres sollen – neben den Festungen Diedenhofen und Metz – die südöstlich Metz aufmarschierenden Heeresteile übernehmen.
  3. Für den Vormarsch der 1. und 2. Armee müssen die Marschstraßen durch Lüttich offen sein. Gestattet Belgien den Durchmarsch des deutsche Heeres, so wird der Kommandierende General X. A.K. mit frühzeitig marschbereiten und vorausbeförderten Truppen Lüttich besetzten. – Widersetzt sich Belgien, so kommen für die Wegnahme von Lüttich folgende Fälle in Betracht:

a: der Handstreich mit frühzeitig marschbereiten und vorausbeförderten Truppen unter dem Kommandierenden General X. A.K.

b: der Handstreich mit starken Kräften unter dem Oberkommando der 2. Armee

c: der belagerungsmäßige Angriff

Der 2. Armee stehen für die Unternehmungen gegen Lüttich alle Straßen südlich der holländischen Grenze zur Verfügung … . Sobald Lüttich genommen ist, wird die 2. Armee die für die 1. Armee bestimmten Marschstraßen räumen … . Gelingt es der 2. Armee bis zum 12. Mob.Tag nicht, die durch Lüttich gesperrten Vormarschstraßen zu öffnen, so wird sie den planmäßigen Angriff gegen diese Festung durch Reserve- und Belagerungsformationen einleiten und südlich Lüttich herum vormarschieren. Der Vormarsch der 1. Armee soll alsdann – aber erst auf ausdrücklichen Befehl der Obersten Heeresleitung – durch holländisches Gebiet erfolgen.

4. Der Beginn des allgemeinen Vormarsches der deutschen Hauptkräfte wird angeordnet werden, sobald die 1. und 2. Armee in Höhe von Lüttich bereitstehen.

Der Herr Kav.-Kommandeur 2 mit zugeteilten Jägerbataillonen tritt alsdann unmittelbar unter die Oberste Heeresleitung und wird Befehl erhalten, nördlich Namur vorbei gegen die Linie Antwerpen-Brüssel-Charleroi vorzugehen, um den Verbleib des belgischen Heeres, eine etwaige Landung englischer Truppen und ein etwaiges Auftreten französischer Kräfte im nördlichen Belgien festzustellen. Er wird ferner den Auftrag erhalten, nördlich an Namur vorbei Einblick in die Gegend westlich der Maas, Strecke Namur-Givet, zu gewinnen und den linken französischen Heeresflügel festzustellen. Der Herr Kav.-Kommandeur wird angewiesen werden, das Oberkommando der 2. und 1. Armee mit Nachrichten zu versehen; seine Meldungen an die Oberste Heeresleitung sind unverzüglich weiterzugeben.

Die 1. Armee wird Befehl erhalten, auf Brüssel zu marschieren und die rechte Flanke des Heeres zu decken. Ihr Vorgehen wird – neben dem der 2. Armee – für die Ausführung der Schwenkung des Heeres maßgebend sein.

Die 2. Armee wird Befehl erhalten, mit dem rechten Flügel auf Wawre, mit dem linken nördlich an Namur vorbei vorzugehen. Der Herr Kav.-Kommandeur I mit zugeteilten Jägerbattalionen tritt mit Beginn des allgemeinen Vormarsches ebenfalls unmittelbar unter die Oberste Heeresleitung. Er wird Befehl erhalten, vor der Front der 3. und dem rechten Flügel der 4. Armee gegen die Maas südlich Namur – mit der Maas in Richtung Dinant – vorzugehen. Er hat gegen die Maas Strecke Namur – Mézières aufzuklären und zunächst festzustellen, ob das I. und II. französische Armeekorps die Maas zwischen Namur und Givet besetzt hat oder ob französische Kräfte bereits östlich der Maas auftreten. Er ist angewiesen, das Oberkommando der 3. und 4. Armee mit Nachrichten zu versehen. Seine Meldungen an die Oberste Heeresleitung sind unverzüglich weiterzugeben.

Die 3. Armee hat trotz des frühzeitigen Antretens der 2. Armee ihren Aufmarsch zu beenden und erst auf Befehl der Obersten Heeresleitung den Vormarsch gegen die Maas zwischen Namur und Givet anzutreten. Da bei weiterem Vormarsch die Einschließung von Namur auf der Südfront und die Wegnahme des Forts Charlemont bei Givet von der 3. Armee gefordert werden kann, sind Vorbereitungen zu treffen, dass die hierfür in Aussicht genommenen Truppen bald durch rückwärtige Formationen abgelöst werden können.

Die 4. Armee wird Befehl erhalten, links gestaffelt mit dem rechten Flügel auf Fumay südlich Givet, mit dem linken über Attert nördlich Arlon auf Neufchateau vorzugehen. Der linke Flügel der 4. und der rechte Flügel der 5. Armee müssen in Übereinstimmung handeln. Im Verlaufe des Vormarsches muss die 4. Armee jederzeit bereit sein, zur Entsetzung der einem feindlichen Angriff zunächst ausgesetzten 5. Armee nach Süden – gegen die Semois – einzuschwenken. Die 4. Armee kann späterhin beim Vordringen über die Maas auch in die Lage kommen, in einem Kampf bei der 3. Armee eingreifen zu müssen.

Das von der 4. Armee zu durchschreitende, wegen ihrem Waldgelände im belgisch-französischem Grenzgebiet mit dem schwierigen Ufergelände an der Maas und der unteren Semois, fordert entschlossenes Handeln der einzelnen Marschkolonnen, um sich gegenseitig die Wege zu öffnen und beim Austritt aus der Waldzone zu unterstützen.

Der Herr Kav.-Kommandeur 4 mit zugeteiltem Jägerbataillon tritt unmittelbar unter die Oberste Heeresleitung und wird Befehl erhalten, unter Fortsetzung der Aufklärung gegen die Maasstrecke Mézières — Mouzon — Stenay — Verdun — St. Mihiel auf Cargnau {…} und Damvillers vorzugehen. Er hat festzustellen, ob die Maas unterhalb Verdun stark besetzt ist oder ob von dort über Verdun oder zwischen Verdun und Metz hindurch französische Kräfte gegen die 4. und 5. Armee vorgehen. Der Heer Kav.-Kom­mandeur 4 ist angewiesen, das Oberkommando der 5. Armee mit Meldungen zu versehen. Seine Meldungen an die Oberste Heeresleitung sind unverzüg­lich weiterzugeben.

Die 5. Armee hat bei dem allgemeinen Vormarsch der deutschen Haupt­kräfte die Aufgabe, den Drehpunkt Diedenhofen — Metz im Anschluss an die 4. Armee festzuhalten. Die 5. Armee hat sich dazu zunächst unter Bei­behaltung der Tiefenstaffelung mit Anfang in Linie Bettenburg — Diedenho­fen zum Vormarsch bereitzuhalten … Der weitere Vormarsch der 5. Armee hat alsdann stark links gestaffelt mit dem rechten Flügel von Bettenburg über Mamer — Arlon auf Florinville südlich Cliny zu erfolgen, während der linke Flügel Anschluss an Diedenhofen hält.

Um einen mit starken Kräften aus Richtung Verdun unternommenen französischen Gegenangriff abzuwehren, kann das Einschwenken der 5. Armee in eine Stellung mit der Front nach Südwesten oder Süden jederzeit notwendig werden. Hierfür sind frühzeitige Gelände-Erkundungen und vorsorgliche Bereitstellung aller Hilfsmittel erforderlich, die Metz und Diedenhofen für Ausbau und Verteidigung einer befestigten Vorderstellung bieten … Über die Heranziehung der Hauptreserve Metz müssen die Verhältnisse entscheiden.
Im weiteren Verlauf des Vormarsches wird der 5. Armee voraussichtlich die Einnahme von Longwy und Montmedy zufallen.

Die in den Reichslanden südöstlich Metz aufmarschierenden Heeresteile: H.K.K. 3, die 6. Armee [und] die 7. Armee, werden unter den Gesamtoberbefehl des ältesten der beiden Oberbefehlshaber gestellt werden. Die Aufgabe des Gesamtoberbefehlshabers ist es, gegen die Mosel unterhalb Frouard und die Meurthe — unter Wegnahme des Fort Manoviller — vorzugehen, um die hier versammelten französischen Kräfte festzuhalten und ihren Abtransport nach dem linken französischen Heeresflügel zu verhindern. Diese Aufgabe kann dadurch hinfällig werden, dass die Franzosen ihrerseits zwischen Metz und den Vogesen mit überlegenen Kräften zum Angriff vorgehen. Werden die Heeresteile in den Reichslanden dadurch zum Ausweichen genötigt, so sind die Bewegungen so einzurichten, dass eine Bedrohung der linken Flügel der deutschen Hauptkräfte — durch Umfassen der Niedstellung seitens der Franzosen verhindert wird. Die 6. Armee hat daher auch im Bedarfsfall Kräfte zur Verstärkung der Besatzung der Niedstellung abzugeben. Treffen die 6. und 7. Armee nicht auf überlegene französische Kräfte, so kann das Eingreifen von Teilen der 6. Armee und des H.K.K. 3 über Metz oder südlich in Kämpfe auf dem linken Moselufer in Frage kommen. Inwieweit diese Möglichkeit bei der Haltung zum Vormarsch gegen Mosel und Meurthe berücksichtigt werden kann, muss der Gesamtoberbefehlshaber entscheiden. Das Oberkommando der 5. Armee ist fortgesetzt mit Nachrichten zu versehen.

Dehnt sich eine französische Offensive in das Oberelsass aus, so ist das für die gesamte Operation nicht ungünstig, solange der Gegner nicht über die Linie Feste Kaiser-Wilhelm II.—Breusch-Stellung—Straßburg i.E. vordringt. Diese Linie zu verhindern, ist vornehmlich Aufgabe des Gouver­neurs von Straßburg i.E.

Die Grenze des Oberelsass und des südlichen Baden ist während der Aufmarschbewegung Sache des Oberbefehlshabers der 7. Armee. Von den ihm unterstellten Truppen stehen zunächst die Hauptkräfte der 29. I.D. des XV. A.K. an den Vogesen. zwischen Weileifel und Münstereifel (einschließ­lich), Teile der 29. I.D. des XIV. Armeekorps bei Mülhausen i.E., der Rest des XV. Armeekorps marschiert nordwestlich Straßburg i.E., das XIV. ­Armeekorps und das XIV. R.K. am Oberrhein auf. Dem Oberkommando der 7. Armee unterstehen ferner für den Schutz des Oberelsass und des südli­chen Baden die Deckungstruppen am Oberrhein sowie der stellvertretende Kommandierende General XV. und XIV. Armeekorps.

Die Aufgabe des Oberbefehlshabers der 7. Armee im Oberelsass und im südlichen Baden ist nur eine vorübergehende. Der Gesamtoberbefehlshaber in den Reichslanden hat dafür Bedacht zu nehmen, möglichst starke Teile der 7. Armee zu einem unmittelbaren Zusammenwirken mit der 6. Armee zu bringen. Die 29. I.D., [zu]deren Ablösung im Grenzschutz auch die 1. und 2. gemischte bayerische Landwehrbrigade in Betracht kommen kann, ist möglichst bald mit dem XV. Armeekorps bei Straßburg zu vereinigen. Gewünschte Eisenbahntransporte sind rechtzeitig beim Chef des Feldeisenbahnwesens zu beantragen …

Die Deckung des Elsass darf nicht dazu führen, die 7. Armee oder Teile derselben einer feindlichen Übermacht, deren frühzeitiger Vormarsch von Belfort her in Verbindung mit einer französischen Offensive zwischen Metz und Vogesen möglich ist, zu opfern und damit den Franzosen Gele­genheit zu billigen Erfolgen zu geben. Es kommt vielmehr darauf an, einen frühzeitigen Vorstoß schwacher französischer Kräfte zurückzuwerfen, da­mit das Land nicht schutzlos jeder feindlichen Unternehmung preisgegeben wird. Das Oberkommando der 7. Armee hat demnach für seine Anordnun­gen zu unterscheiden, ob es sich gegebenenfalls um einen Teilvorstoß un­terlegener französischer Kräfte oder um das planmäßige Vorgehen starker französischer Kräfte von Belfort her und nördlich handelt.

Wird der Vormarsch überlegener feindlicher Kräfte in das Oberelsass er­kannt, so sind dem Feind alle Hilfsmittel des Landes (rollendes Bahnmate­rial, öffentliche Kassen usw.) zu entziehen. Die Truppen der 7. Armee sind auf Straßburg i.E. (XV. A.K.) und auf das rechte Rheinufer (XIV. A.K.) zu­rückzuführen. Die Rheinbrücken und die Eisenbahnen auf dem linken Rheinufer sind nachhaltig zu zerstören …

Spätestens jetzt ist die 7. Armee mit möglichst starken Teilen für ein unmittelbares Zusammenwirken mit der 6. Armee freizumachen. In welcher Richtung dieses zu geschehen hat, ob mit Fußmarsch oder Eisenbahntrans­port, müssen die Verhältnisse bei der 6. Armee entscheiden.

Nach Räumung des Oberelsass ist der Schutz des südlichen Badens er­forderlich. Ob die hierfür in erster Linie bestimmten Landwehrformationen ausreichen oder ob ihre Stärkung durch Besetzungstruppen aus dem Be­reich des XV. Armeekorps oder schließlich durch Teile des XIV. R.K. nötig ist, muss anheimgestellt bleiben. Im Bedarfsfall kann das Oberkommando der 7. Armee über sämtliche Besetzungstruppen des XIV. A.K. verfügen Die Befehlsverhältnisse am Oberrhein sind zu ermitteln. Der stellvertreten­de Kommandierende General des XIV. Armeekorps kann für den Oberbe­fehl am Oberrhein besonders in Betracht kommen. Er ist daher über die Ereignisse dauernd zu unterrichten.


Dokumente 2 bis 10 (Die Aufmarschpläne West 1899 bis 1914)


Die Karten der Aufmarschpläne, so wie sie uns hier vorliegen, zeigen dass eigentlich kaum wesentliche Änderungen in den Westaufmärschen in den Vorkriegsjahren stattfanden. Der Westaufmarsch 1899/1900 zeigt noch (rot markiert) Platz für 12 italienische Divisionen, an der Südflanke des Rheins, zwischen Rust und Efringen, mit deren Erscheinen man zu diesem Zeitpunkt noch rechnete, und eine schwache Deckung Ostpreußens mit 3 AK und 4 Reservekorps …

Westaufmarsch 1899 – 1900

Unsere nächste Karte ist insofern interessant, als sie von 1906/1907 stammt, also gerade aus der Übergangszeit von Schlieffen zu Molke. Es ist einige an Korrekturen, Umbenennungen und Umverteilungen zu sehen, was strategische Änderungsgedanken im Oberkommando schließen lässt. Die südliche Rheinflanke ist ungedeckt – eventuell waren hier immer noch Italiener vorgesehen, aber nicht eingezeichnet …

Übersichtskarte Westfront 1906/07

Die Karten von 1907/08 und 1908/09 zeigen lediglich kleinere Änderungen, mit der Ausnahme dass in 1908/09 eine mit Fragezeichen versehene kleine rote “7?” auftaucht … was auf eine Neueinschätzung der italienischen Waffenhilfe hindeuten könnte …

1907/08
1908/09

Die Gedanken des Oberkommandos scheinen sich in der Tat um die Situation an der Lorrainegrenze. i.E., die italienische Frage, zu drehen. Während sich in den Karten West I – 1910 und West II – 1910 die Erste bis Sechste Armee weitgehend in ihren schon früher zugewiesenen Positionen halten, zeigt West I Überlegungen, die Siebte Armee zwischen Straßburg und der Schweizer Grenze zu positionieren, was sich in West II insofern bestätigt, als dass die nördlichen Armeen gar nicht mehr eingezeichnet sind – bezüglich derer Positionen muss Einigkeit bestanden haben.

West I, 1909/10
West II, 1909/10

Dieser grundlegende. von der geographischen Lage bestimmte Aufmarsch ändert sich danach wenig. Die Vogesen beschränken französische Angriffe in der Lorraine im Norden auf die Gegend um Straßburg und im Süden auf Weil/Basel. Mit Ausnahme der Deckung von Freiburg kann die 7. Armee daher zweigeteilt werden.

1910/11
1912/13

Unsere letzte Karte zeigt weitgehend den Plan von 1913/14, der kaum verändert wurde, und mit den o.a. Operationsplanungen Moltkes in Übereinstimmung steht.

West I, 1913/14

Dokumente 11 bis 23: Die detaillierten Lagekarten des OKH

In Erstellung – ca. Anfang März 2020

Wird fortgesetzt …


Einleitender Beitrag: Die Häresie des Schlieffen – Plans


(© John Vincent Palatine 2019)

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Drusilla und ihr Bruder Caligula

caligula.org

Die historische Iulia Drusilla (meist nur Drusilla genannt; geboren am 16. September AD 16 bei Confluentes (heute Koblenz); verstorben am 10. Juni 38) in Rom, war als Schwester des Kaisers Caligula römische Kaiserin und eine Angehörige der iulisch-claudischen Dynastie. Ihre Eltern waren Germanicus und Agrippina die Ältere, und sie war die Schwester von Julia Livilla, Agrippina der Jüngeren, Nero Julius Caesar, Drusus und Gaius Caligula. Sie war eine Urenkelin von Augustus, Großnichte von Tiberius, Nichte von Claudius und Tante von Nero.

In einem frühen Poster ist noch Maria Schneider für die Rolle der Drusilla eingeplant …

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Wie wir schon bei mehreren Mitgliedern der Familie festgestellt haben, ist ihr Ruf durch das negative Bild, das zeitgenössische Historiker vom dem gesamten Clan gemalt haben, stark beeinträchtigt. Es scheint klar zu sein, dass sie die Favoritin ihres Bruders Caligula war, und die skandalösen Zungen, von denen es jede Menge gab in Rom, schrieben ihr – wie auch ihren Schwestern – inzestuöse Beziehungen zu Caligula zu. Dieser hatte eindeutig mehr als brüderliche Gefühle für seine Schwestern, denen er die Privilegien von Vestalinnen verlieh und ihre Gesichter auf Münzen prägen ließ. Auf deren vestalische Pflicht zur Keuschheit, jedoch, schien der Imperator keinen Wert zu legen.

Wie viel von den Gerüchten wahr ist, wissen wir nicht. Es ist möglich, dass Caligula, der, wie wir wissen, ein paar Schrauben locker hatte, versuchte, das Muster seiner römischen Abstammungslinie nach einem Vorbild zu verändern, das den hellenistischen Monarchen der ptolemäischen Dynastie entsprach – in denen Ehen zwischen gemeinsam regierenden Brüdern und Schwestern an der Tagesordnung waren. Seine Verachtung für die römische Elite mag in einem solchen Schema eine Rolle gespielt haben. Was genau im königlichen Schlafzimmer geschah, war nicht öffentlich bekannt, es stellten jedoch einige Beobachter fest, dass der Kaiser die weibliche Ehrenposition bei den kaiserlichen Abendessen immer für Drusilla reservierte, nicht für ihre Schwestern oder seine Frauen, was sie als sicheres Zeichen für seine Vorlieben, und seinen Despotismus ansahen.

Sie starb an der einen oder anderen der Epidemien, die Rom in diesen Zeiten plagten. Ihr Bruder, der ihr Krankenbett angeblich nie verlassen hatte, machte sie posthum zur Augusta und ließ sie vom Senat per Dekret als Diva (im römischen Sinn) Drusilla zu einer Göttin erklären, gleichgestellt mit Venus bzw. Aphrodite.

Für uns lebt sie weiter als Person im Film und Fernsehen – so in der britischen Fernsehserie Ich, Claudius, Kaiser und Gott, in der sie von Beth Morris dargestellt wurde, beziehungsweise, etwas, hm, freizügiger, in dem notorischen Film Caligula (Link zum Film – nur zur Dokumentation), gespielt von Teresa Ann Savoy.

Wie man in den frühen Filmposter oben sehen kann, wurde ursprünglich Maria Schneider – bekannt aus Der letzte Tango in Paris – für die Rolle verpflichtet.

Zu diesem skandalösen Film gibt es eine sehr umfangreiche Website, die tief in die Mythen und rechtlichen Probleme des Films eintaucht, ausführlich informiert und nie zuvor veröffentlichte Informationen und Bilder in Hülle und Fülle beinhaltet (caligula.org). Siehe:

  1. Teresa Ann Savoy, Anneka Di Lorenzo, Lori Wagner
  2. Valerie Ray Clark
  3. Anneka di Lorenzo and Lori Wagner
  4. Suzanne Saxon and Carolyn Patsis

(© John Vincent Palatine 2019)

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