Das Deutsche Heer in der Julikrise 1914


And Caesar’s spirit, ranging for revenge,
With Ate by his side come hot from hell,
Shall in these confines with a monarch’s voice
Cry “Havoc!” and let slip the dogs of war,

William Shakespeare “Julius Caesar”, Act 3, Scene 1
Ulanen – Regiment No. 17, im Manöver 1912

Nach dem Sieg über Frankreich 1871 wurde das neu geschaffene Heer des zweiten Kaiserreiches als das weltweite Vorbild für alle modernen Massenarmeen akzeptiert. In der Vorstellung von Freund und Feind erschien es als monolithischer Block und das probate Mittel deutscher Eroberungsgelüste, und mehr als diese schlichte Zuordnung wird ihm nur in wenigen Büchern zuteil.

Preußische Offiziere

Aber stimmte das? Wie war die innere Struktur des deutschen Reichsheeres beschaffen – wer hatte wo und in welcher Weise das Sagen? War es in der Tat ein monolithischer Komplex, und verfolgte dieser – sofern er existierte – in der Julikrise 1914 eine bestimmte Politik, auch in Hinblick auf spätere Kriegsschuldzuweisungen? Um uns in diesen Fragen zu informieren, sollten wir uns an Anscar Jansen wenden, Autor der Studie “Der Weg in den Ersten Weltkrieg – Das deutsche Militär in der Julikrise 1914”. Dies ist bisher die einzige zu diesem Thema vorliegende Arbeit. [FN1]

[FN1] Biographische Angaben sobald verfügbar, Tectum Verlag Marburg 2005, ISBN 978-3-8288-8898-2, ex einer Dissertation bei Professor Dr. Peter Krüger, Universität Marburg 2003. Der Verlag wurde kontaktiert und um eine Verbindung zum Autor gebeten, hat aber bisher noch nicht geantwortet.

Der offene Husaren Angriff, wie hier im Manöver 1912, erwies sich 1914 als Massenselbstmord.

In Kapitel III entwirft Jansen das rechtliche und organisatorische Bild des Heeres in Zweiten Kaiserreich, das wesentlich komplizierter ist als im Allgemeinen angenommen:

III Das deutsche Militär in einem Zeitalter der Unsicherheit

… eine skizzenhafte Be­schreibung der Lage, in der sich die deutschen Streitkräfte 1914 befanden. Kennzeichen der Jahre ab 1900 war ein rapider Wandel, der alle Bereiche der Streitkräfte umfasste. Weder die Führung noch die Offiziere der mittleren Füh­rungsebene konnten sich den Veränderungen entziehen.

Das Bestreben in Preußen, das Militär dem Einfluss des Monarchen gegenüber dem Parlament zu erhalten, hatte zu einer Trennung von Kommandobereich, dem Bereich der Befehlsgewalt des Königs, und der Militärverwaltung geführt 213 Allerdings konnten die Ansprüche der Volksvertretung nicht ganz ab­gewehrt werden, gewisse Zugeständnisse, wie z. B. die Bestimmung des Mili­tärbudgets, mussten gemacht werden.214 Diese Trennung wurde nach der Reichs­gründung weitergeführt. Der Kommandobereich unterstand unmittelbar dem Kaiser; er erlaubte es dem Monarchen, über Fragen der Organisation, Ausbil­dung, Disziplin, Stellenbesetzung und Einsatz alleine zu entscheiden.215 Dem Ge­genüber stand die Militärverwaltung, die hauptsächlich in Fragen, die den Etat betrafen, noch der Gegenzeichnung durch Reichskanzler oder Kriegsminister und der Zustimmung des Parlaments bedurfte.216 Die Zustimmung oder Ableh­nung des Etats durch den Reichstag war die einzige Möglichkeit des Parlaments, Einfluss auf den militärischen Bereich zu nehmen.217 Neben der zivilen — vom Parlament abhängigen — Ebene gab es also eine zweite — vom Parlament unab­hängige — auf Befehl und Gehorsam aufgebaute militärische Ebene.218 Nach dem Zabern-Zwischenfall fasste Delbrück den Staatsaufbau des wilhelminischen Staatswesens in den „Preußischen Jahrbüchern” zusammen: „Die kriegerische Genossenschaft des Offizierskorps mit dem Kriegsherrn an der Spitze hier und die im Reichstag repräsentierten Massen des bürgerlichen Volkes dort sind die beiden Grundpfeiler des deutschen Staatswesens.”21 9

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Kaisermanöver im Odenwald 1888

Der Aufbau des Heers spiegelt diesen Dualismus. Da ein Reichskriegsminister nicht existierte, fiel es dem preußischen Minister zu, als Vertreter des stärksten Kontingents, den Militäretat zu verwalten und vor dem Reichstag zu vertre­ten.220 Damit war er teilweise dem Parlament verantwortlich. Aus dem Bestre­ben, die Einflussmöglichkeiten des Reichstages zu beschränken, ergab sich die Tendenz, dem preußischen Kriegsministerium möglichst viele Kompetenzen zu entziehen.221 Stattdessen wurden Stellen geschaffen, die über das Recht des unmittelbaren Zugangs zum Kaiser — das Immediatrecht — ihm unmittelbar un­terstellt waren. Wilhelm II. fand dieses Prinzip bereits vor und baute es während seiner Herrschaft weiter aus, sodass sich eine zunehmende Dezentralisierung im Aufbau des deutschen Heeres ergab.222

In diesem Aufbau nahm der Kaiser eine zentrale Stellung ein. Ihm oblag es, die Koordination zwischen der zivilen und der militärischen Spitze des Reiches durchzuführen.223 Daneben musste er aber auch die Arbeit der verschiedenen Immediatstellen miteinander verbinden.224

Die wichtigsten zentralen Stellen, die das Immediatrecht innehatten, waren der Generalstab, das Kriegsministerium und das Militärkabinett. Der Generalstab war für die Planung und Durchführung eines künftigen Krieges verantwortlich; das Kriegsministerium befasste sich mit allen Aspekten der militärischen Ver­waltung; das Militärkabinett schließlich war das Organ, über welches der Kaiser seine Befehle weiterleitete.

s.u.
Deutsche Korpsbereiche 1914

Neben diesen drei Zentralstellen gab es noch andere Stellen, die das Immediatrecht besaßen. Zur größten Gruppe zählten die Kommandierenden Generale der Armeekorps.225 Sie unterstanden direkt dem Kaiser.226 Sie wachten eifersüchtig über ihre Unabhängigkeit, besonders gegenüber dem Kriegsministerium.227 1914 umfasste das preußische Heer und die ihm angeschlossenen Kontingente 22 Armeekorps: 19 preußische, 2 sächsisches und 1 württembergisches.228 Jedes Armeekorps hatte seinen eigenen Bezirk, aus dem es normalerweise auch seinen Ersatz an Soldaten aushob.229 Zu weiteren Dienststellen, die das Vortragsrecht besaßen, gehörten die Armee-Inspekteure und der Generaladjutant.230 Auch die Generalinspektionen der einzelnen Waffengattungen waren vortragsberechtigt.231 Dazu kamen noch einige andere Stellen, wie z. B. der Präsident des Reichsmilitärgerichts.232 Insgesamt besaßen etwa 50 Dienststellen das Immediatrecht.233 Damit besaß die deutsche Armee den dezentralisiertesten Aufbau in Europa.234 Ein solcher Aufbau musste notwendigerweise zu Reibungen führen. Häufig waren Kompetenzbereiche nicht klar abgegrenzt; zur Entscheidung einer Angelegenheit war es notwendig, die verschiedensten Stellen zu hören und miteinander in Einklang zu bringen. Koordinator sollte der Kaiser sein — angesichts eines solchen Aufbaus wäre auch eine weit stärkere Persönlichkeit als Wilhelm II. es war, überfordert gewesen. Eine grundsätzliche Änderung wäre aber nur um den Preis der Einschränkung der Kommandogewalt möglich gewesen und damit ausgeschlossen.235 Denn einer der zugrundeliegenden Hintergedanken war ja, die Armee notfalls auch gegen das Parlament einsetzen zu können.236 Dieses Wirrwarr schuf allerdings für den einzelnen Offizier auch Freiräume, in denen er gefordert war, weil die oberen Stellen sich nur schwer einigen konnten. Dies scheint im Kontext der Julikrise der wichtigste Aspekt zu sein.

s.u.
Die Kaiserstandarte

War schon der Aufbau des preußischen Heeres kompliziert genug, so wurde der Aufbau der gesamten Streitkräfte des Deutschen Reiches durch die verschiedenen Bundeskontingente auch nicht gerade einfach gestaltet. Dem preußischen Teil hatten sich 22 Armeen der Bundesstaaten angeschlossen.237 Sie verzichteten dabei jedoch nicht vollständig auf ihre Rechte.238 Daneben gab es noch drei Armeen, die — im unterschiedlichen Ausmaß — ihre Eigenständigkeit bewahren konnten. Dies waren die sächsische, die württembergische und die bayerische Armee. Das Verhältnis zum preußischen Kontingent wurde durch Militärkonventionen geregelt, die die einzelnen Staaten mit Preußen geschlossen hatten.239 Die ersten beiden unterstanden schon im Frieden dem Kaiser.240 Das letztere unterlag der Befehlsgewalt des bayerischen Königs.241 Erst mit Ausspruch der Mobilmachung sollte sie unter den Befehl des Kaisers treten.242 Eine eigene Übereinkunft zwischen Bayern und Preußen sorgte auch in diesem Fall dafür, dass Bayern im Kriege entsprechend berücksichtigt wurde.243 Sowohl Württemberg und Sachsen als auch Bayern verfügten über ein eigenes Kriegsministerium.244 Diese drei Bundesstaaten hielten sich auch eine Militärverwaltung.245 Die Kontingentsarmeen unterhielten auch eigene Generalstäbe.246

Eine Sonderstellung nahm Elsaß-Lothringen ein. In dem Reichsland, das direkt vom Reich verwaltet wurde, dienten Truppen aller Kontingente.247 Dies machte eine komplizierte Regelung der Dienstverhältnisse bei den betreffenden Armeekorps notwendig, in denen versucht wurde, die Rechte der einzelnen Kontingente zu bewahren, ohne die Handlungsfähigkeit zu gefährden.248

s.u.
Die Hochseeflotte

Im Unterschied zum Heer war die Marine von Anfang an Reichssache.249 Damit entfiel eine Aufteilung in verschiedene Kontingente. Ein Grund für die Popularität, die die Flotte erringen konnte, war gerade ihr Nimbus als einigendes Symbol des Deutschen Reiches.250 Ähnlich wie beim Heer, war auch bei der Flotte die Monarchie bemüht, ihre Kommandogewalt zu erhalten.251 Dies führte ebenso wie bei der Armee zu einer wachsenden Dezentralisierung in der Organisation. So wurde 1898 das Oberkommando der Marine aufgelöst.252 Seine bisherigen Aufgaben wurden verschiedenen Immediatstellen zugeordnet. Dies waren der Staatssekretär des Reichsmarineamts, der Chef des Marinekabinetts, der Admiralstabschef, die Chefs der Nord- und Ostseestation, der Generalinspekteur der Marine, der Inspekteur des Bildungswesens, der Flottenchef, der Chef des Kreuzergeschwaders und die Kommandanten der außerhalb der heimischen Gewässer operierenden Schiffe.253

Der Staatssekretär des Reichsmarineamts (RMA) unterstand nominell als Teil der Reichsverwaltung dem Reichskanzler.254 Er zeichnete die Anordnungen des Kaisers gegen und war somit praktisch der Marineminister.255 Das RMA war für die Verwaltung und Rüstungsplanung der Marine zuständig.256 Den Marinehaushalt musste sein Chef vor dem Reichstag vertreten.257 Des Weiteren gehörte zum Zuständigkeitsbereich des RMA auch die Vorbereitung und Durchführung der Mobilmachung.258 Dabei bediente es sich der Mithilfe der Chefs der beiden Stationen.259 Durch die Besonderheit der Marine bedingt, hatte das RMA einen großen Einfluss auf alle Bereiche des Marinelebens. Da es für die Rüstung verantwortlich war, bestimmte das RMA somit schon über andere Dienststellen z. B. die Kriegsplanung, aber auch die Ausbildung. Denn diese mussten davon ab-hängen, welche Schiffe mit welchen Einsatzmöglichkeiten man zur Verfügung hatte. Somit war es die entscheidende Dienststelle im Aufbau der Marine.

So zeigen die Verhältnisse in beiden Teilstreitkräften dasselbe Bild: eine Vielzahl von mehr oder weniger gleichberechtigten Stellen, die fast ohne jegliche Koordination nebeneinander wirtschafteten. Galt dies nun schon für die Verhältnisse innerhalb der Teilstreitkräfte, um wie viel mehr mussten sich diese Probleme dann bei der Koordination von Armee und Flotte bemerkbar machen. Der Kaiser war derjenige, in dessen Person alles zusammenlief Reichsleitung, Heer und Marine.260 Wie bereits im Zusammenhang mit dem Heer bemerkt: Diese Aufgabe war nicht zu lösen.

anscar jansen “Der Weg in den Ersten Weltkrieg – Das deutsche Militär in der Julikrise 1914”, S. 50 . 55
Der Ernstfall August 1914

Der komplizierte Aufbau des Militärs und der dadurch verschachtelte Prozess der Meinungsbildung lässt es a priori als unwahrscheinlich erachten, dass das Militär als ganzes in der Julikrise von 1914 – als die Kacke am Dampfen war – eine homogene Politik entwickeln würde. Wir werden den Kriegsvorbereitungen, der Mobilmachung und den wichtigsten Daten der Julikrise in weiteren Beiträgen folgen.


Relevante Beiträge zu diesem Thema:

Die Entwicklung der Rüstung und Kriegsvorbereitung

Genesis und Analyse des Schlieffen – Plans

Der Moltke – Plan 1914 – Neue Dokumente


[ PDF – Anmerkungen und Literatur zu Jansen, No. 213 bis 252]


© John Vincent Palatine 2019

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