1.August 1975 in Helsinki: Europäische Sicherheitskonferenz – Während der Abschlusssitzung der 3. Phase der Europäischen Sicherheitskonferenz am 1.8.1975 in der Finlandia-Halle in Helsinki unterzeichneten die Delegationsleiter der 35 an der Konferenz beteiligten Staaten das Hauptdokument der Konferenz. V.l.n.r.: Helmut Schmidt, Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Erich Honecker, Erster Sekretär der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Gerald Ford Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Bruno Kreisky, Bundeskanzler der Republik Österreich.

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Die Delegation der DDR die vom Ersten Sekretär des ZK der SED Erich Honecker (1.v.r.), geleitet wird. (Neben E. Honecker v.r.n.l. H. Axen, O. Fischer, S. Bock und H. Oelzner).

Die neue deutsche Ostpolitik (siehe Webseite “Texte und Dokumente zur Deutschen Geschichte ab 1871 des Verfassers, im Aufbau) hatte in der Zeit zwischen 1970 und 1973 erste völkerrechtliche Verträge zwischen Deutschland und den osteuropäischen Nachbarn verwirklicht.

Schon in den 60er Jahren hatte es Bestrebungen und Vorschläge zu einer ständigen europäischen Sicherheitskonferenz gegeben, so wurde am 5. Juli 1966 bei der Tagung des Politischen Beratenden Ausschusses (PBA) des Warschauer Paktes in Bukarest eine „Deklaration über die Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa“ mit dem Vorschlag zur Einberufung einer „Konferenz über Fragen der Europäischen Sicherheit“ verabschiedet. Da die Zielsetzung des Warschauer Paktes hierbei unverkennbar ein Herausdrängen der USA aus Europa bedeutete, kam das Projekt jedoch zuerst nicht recht von der Stelle.

Am 11. April 1969 erklärten die NATO-Minister in Washington sich bereit, mit den osteuropäischen Staaten Themen für Verhandlungen zu erörtern und alle Regierungen mit politischer Verantwortung in Europa müssten daran teilnehmen. Am 9. Mai 1969 folgte ein Memorandum der finnischen Regierung mit dem Angebot, die Konferenz und die Vorbereitungstreffen in Helsinki abzuhalten. Am 1. März 1971 gab es ein erstes Treffen des „Unterausschusses KSZE“ des Politischen Komitees im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) der Staaten der Europäischen Gemeinschaften in Paris. Am 10. Dezember 1971 erklärten sich die NATO-Minister in Brüssel bereit zu multilateralen KSZE-Verhandlungen bei Abschluss des Viermächteabkommen über Berlin. …

Nach zweijährigen Verhandlungen vom 18. September 1973 bis zum 21. Juli 1975 in Genf wurde am 1. August 1975 die KSZE-Schlussakte in Helsinki unterschrieben. Die unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich in dieser Absichtserklärung zur Unverletzlichkeit der Grenzen, zur friedlichen Regelung von Streitfällen, zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten sowie zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Außerdem wurde die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Umwelt vereinbart. In Folgekonferenzen sollte die Umsetzung der KSZE-Schlussakte in den einzelnen Staaten geprüft werden.

WIKIPEDIA – KSZE
Erich Honecker und Bundeskanzler Helmut Schmidt

Der Text der Schlussakte (PDF)

Die Teilnehmerstaaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa,
Unter Bekräftigung ihres Zieles, bessere Beziehungen untereinander zu fördern sowie Bedingungen zu gewährleisten, unter denen ihre Völker in echtem und dauerhaftem Frieden, frei von jeglicher Bedrohung oder Beeinträchtigung ihrer Sicherheit leben können;
Überzeugt von der Notwendigkeit, Anstrengungen zu unternehmen, um die Entspannung im universellen Sinne sowohl zu einem dauerhaften als auch zu einem immer lebensfähigeren und umfassenderen Prozeß zu machen und überzeugt davon, dass die Durchführung der Ergebnisse der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ein bedeutender Beitrag zu diesem Prozess sein wird;

In der Erwägung, dass die Solidarität zwischen den Völkern sowie das gemeinsame Anliegen der Teilnehmerstaaten, die Ziele zu erreichen, wie sie von der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa gesetzt worden sind, zur Entwicklung besserer und engerer Beziehungen untereinander auf allen Gebieten und damit zur Überwindung der aus dem Charakter ihrer früheren Beziehungen herrührenden Konfrontation sowie zu besserem gegenseitigem Verständnis führen sollten;
Eingedenk ihrer gemeinsamen Geschichte und in der Erkenntnis, dass die vorhandenen gemeinsamen Elemente ihrer Traditionen und Werte bei der Entwicklung ihrer Beziehungen dienlich sein können, und von dem Wunsch geleitet, unter voller Berücksichtigung der Eigenart und Vielfalt ihrer Standpunkte und Auffassungen, nach Möglichkeiten zu suchen, ihre Bemühungen zur Überwindung des Misstrauens und zur Vergrößerung des Vertrauens zu vereinigen, die Probleme, die sie trennen, zu lösen und zum Wohl der Menschheit zusammenzuarbeiten;
In der Erkenntnis der Unteilbarkeit der Sicherheit in Europa sowie ihres gemeinsamen Interesses an der Entwicklung der Zusammenarbeit überall in Europa und untereinander sowie unter Bekundung ihrer Absicht, weiterhin entsprechende Anstrengungen zu unternehmen;
In der Erkenntnis der engen Verbindung zwischen Frieden und Sicherheit in Europa und in der ganzen Welt und im Bewusstsein der Notwendigkeit, dass jeder von ihnen seinen Beitrag zur Festigung des Friedens und der Sicherheit in der Welt und zur Förderung der
Grundrechte, des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und des Wohlergehens aller Völker leistet;
Haben folgendes angenommen: …


Formal war das Dokument folgendermaßen gegliedert:

  • Abschnitt 1 behandelt „Fragen der Sicherheit in Europa“, gegliedert in eine Erklärung von zehn Leitprinzipien der Beziehungen der Teilnehmerstaaten und deren Erläuterung sowie ein Dokument über vertrauensbildende Maßnahmen im militärischen Bereich. Die zehn Prinzipien waren:
  1. Souveräne Gleichheit, Achtung der der Souveränität innewohnenden Rechte
  2. Enthaltung von der Androhung oder Anwendung von Gewalt
  3. Unverletzlichkeit der Grenzen
  4. Territoriale Integrität der Staaten
  5. Friedliche Regelung von Streitfällen
  6. Nichteinmischung in innere Angelegenheiten
  7. Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Überzeugungsfreiheit
  8. Gleichberechtigung und Selbstbestimmungsrecht der Völker
  9. Zusammenarbeit zwischen den Staaten
  10. Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen nach Treu und Glauben
  • Abschnitt 2 behandelt die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Umwelt
  • Abschnitt 3 beschäftigt sich mit Fragen der Sicherheit und Zusammenarbeit im Mittelmeerraum; hierzu waren in der zweiten Konferenzphase Ansichten und Vorschläge der nicht an der Konferenz teilnehmenden MittelmeerAnrainer Algerien, Ägypten, Israel, Marokko, Syrien und Tunesien gehört worden.
  • Abschnitt 4 schließlich behandelt Grundsätze der Zusammenarbeit in humanitären und kulturellen Bereichen.
  • Außerdem enthält die Schlussakte eine Präambel sowie einen Schlussteil mit dem Titel „Folgen der Konferenz“, der die Willensbekundung der Teilnehmerstaaten zur Anwendung der Konferenzbeschlüsse enthält sowie die Verabredung zur Fortsetzung des Konferenz-Prozesses in Nachfolgekonferenzen.
Die Schlussakte

Signatarmächte waren die Vertreter Belgiens, Bulgariens, Dänemarks, der Deutschen Demokratischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, Finnlands, Frankreichs, Griechenlands, des Heiligen Stuhls, Irlands, Islands, Italiens, Jugoslawiens, Kanadas, Liechtensteins, Luxemburgs, Maltas, Monacos, der Niederlande, Norwegens, Österreichs, Polens, Portugals, Rumäniens, San Marinos, Schwedens, der Schweiz, Spaniens, der Tschechoslowakei, der Türkei, Ungarns, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und Zyperns.

Dunkelgrün: Schlussakte von Helsinki und Pariser Charta unterzeichnet
Hellgrün: Schlussakte von Helsinki unterzeichnet
Gelb: keine Unterzeichnung
Orange: Partnerstaaten

(© John Vincent Palatine 2020)

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