Reinhard Heydrich (links) in der Prager Burg

Der Sachse Reinhard Heydrich wurde in Halle an der Saale am 7. März 1904 als Sohn einer Beamtentochter und eines Komponisten und Opernsängers geboren. Er zeigte sich sehr sportlich und tat sich, aus einer nationalkonservativen Familie stammend, 1919/20 in Freikorps und rechtsradikalen Jugendbewegungen um.

Am 30. März 1922 trat der Abiturient eines modernen Gymnasiums in die Reichsmarine ein, wo er eine eher durchschnittliche Karriere begann, aber schon 1923 während seines Dienstes auf dem Kreuzer “Berlin” den späteren Admiral (und Chef der Deutschen Abwehr) Wilhelm Canaris kennenlernte.

Die Karriere verlief so-so, aber 1930 gab es richtig Ärger:

Im Dezember 1930 lernte Heydrich seine spätere Ehefrau, die 19-jährige Lina Mathilde von Osten (1911–1985), kennen. Zwei Wochen später verlobten sich die beiden, nachdem Heydrich bei ihrem Vater um sie angehalten hatte.[13] Die Verlobte kam aus einer politisch rechtsextrem geprägten Familie. Ihr Bruder Hans von Osten gehörte seit 1928 der SA an, Lina von Osten selbst war, schon als sie Reinhard Heydrich kennenlernte, „überzeugte Nationalsozialistin und glühende Antisemitin“.[14]

Heydrich hatte jedoch zur Zeit der Verlobung mit Lina von Osten eine Beziehung zu einer anderen Frau, deren Identität bis heute nicht geklärt ist.[15] Diese Beziehung beendete er durch Zusendung der Anzeige seiner Verlobung. Der Vater der betroffenen Frau reichte beim Chef der Marineleitung, Admiral Erich Raeder, Beschwerde gegen Heydrich ein. Ein gebrochenes Heiratsversprechen galt als ehrenrührig, war aber kein schweres Vergehen und hätte ohne Strafe durch den Ehrenrat der Marine enden können. Die Angehörigen des Ehrenrats – Admiral Gustav Hansen, Heydrichs Ausbilder Gustav Kleikamp und Hubert von Wangenheim – wurden jedoch durch Heydrichs arrogantes Auftreten, der schlecht über die Frau sprach, sie belastete und bestritt, ihr die Ehe versprochen zu haben, dazu gebracht, kein Urteil zu fällen und das Verfahren in die alleinige Entscheidung Raeders zu legen. Raeder entschied, ebenfalls aufgrund Heydrichs offensichtlicher Unaufrichtigkeit im Verfahren und seiner Versuche, sich durch Belastung der Frau reinzuwaschen, dass Heydrich als Offizier „unwürdig“ und seine Entlassung zu verfügen sei, die am 30. April 1931 wirksam wurde.

https://de.wikipedia.org/wiki/Reinhard_Heydrich

Er war am Boden zerstört, fand aber bald, unter Mithilfe der Familie Osten, Kontakt zur NSDAP und speziell der SS, in die er am 14. Juli 1931 eintrat und eine steile Karriere hinlegte. Dies war in einer Phase als Himmler sich bemühte, seinen deutschlandweiten Überwachungsdienst aufzubauen, wobei ihm Heydrich sehr gelegen kam. Heydrich stieg zum 1. Dezember 1931 zum Hauptsturmführer der SS und schon im Juli 1932 zum SS-Standartenführer und „Chef des Sicherheitsdienstes beim Reichsführer SS“ auf. Zu seiner nachfolgenden Karriere (Übernahme der Polizeigewalt durch die SS, Entmachtung der SA und der Wehrmacht, Gründung des Reichssicherheitshauptamtes, Überfall auf den Sender Gleiwitz, Schaffung der SS-Einsatzgruppen) existieren leicht zugängliche Quellen wie Wikipedia, Britannica etc., sodass wir darauf hier nicht eingehen.

Irgendwann im Herbst 1941 fasste die Führung des Dritten Reiches den Beschluss zur “Endlösung der Judenfrage“, das heißt, zur Ermordung aller Juden, derer sie habhaft werden konnten (Holocaust). Aus naheliegenden Gründen wurde dies zuerst geheim gehalten, aber schon am 31. Juli 1941 beauftrage Herrmann Göring Heydrich, alle notwendigen Vorbereitungen für eine „Gesamtlösung der Judenfrage“ zu treffen – finanzieller, organisatorischer oder verwaltungsmäßiger Natur.

Heydrich war klar, dass eine zentrale Koordinierung der verschiedenen beteiligten Stellen dazu nötig wäre. Er berief zum 20. Januar 1942 die sogenannte Wannseekonferenz (nach dem Versammlungsort) ein, um die Mittel und Wege zur Umsetzung des Vorhabens zu koordinieren.Der Plan war:

„Unter entsprechender Leitung sollen nun im Zuge der Endlösung die Juden in geeigneter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz kommen. In großen Arbeitskolonnen, unter Trennung der Geschlechter, werden die arbeitsfähigen Juden straßen- bauend in diese Gebiete geführt, wobei zweifellos ein Großteil durch natürliche Verminderung ausfallen wird. Der allfällig endlich verbleibende Restbestand wird, da es sich bei diesem unzweifelhaft um den widerstandsfähigsten Teil handelt, entsprechend behandelt werden müssen, da dieser, eine natürliche Auslese darstellend, bei Freilassung als Keimzelle eines neuen jüdischen Aufbaues anzusprechen ist.“

Robert Gerwarth: Reinhard Heydrich. Biographie. Siedler, München 2011, S. 262

Dies ist die Genese des Begriffes “Sonderbehandlung”, der eine furchtbare Bedeutung bekommen sollte. In der sogenannten Wannseekonferenz kamen am 20. Januar 1942 in der Villa Nr. 56-58 am Großen Wannsee in Berlin fünfzehn hochrangige Vertreter der nationalsozialistischen Reichsregierung und SS-Behörden zusammen, um unter Heydrichs Vorsitz (in seiner Funktion als Chef der Sicherheitspolizei und des SD) den zu beginnenden Holocaust an den Juden im Detail zu organisieren und die reibungslose Zusammenarbeit aller beteiligten Instanzen sicherzustellen.

Protokoll Seite 1, bearbeitet (Bilder und Bezeichnungen)
Protokoll Seite 2 (bearbeitet)
Originalprotokoll Seite 1

Anfangspunkt der Konferenz war die Ermittlung des für die Ermordung vorgesehenen Personenkreises.

Die “Wannsee – Liste”

Heydrich berichtete über die erfolgte Auswanderung von rund 537.000 Juden aus dem „Altreich“, Österreich sowie Böhmen und Mähren, an deren Stelle nach „vorheriger Genehmigung durch den Führer die Evakuierung der Juden nach dem Osten“ treten solle. Für die „Endlösung der europäischen Judenfrage“ kämen rund elf Millionen Juden in Betracht. In dieser Zahl waren auch „Glaubensjuden“ aus dem unbesetzten Teil Frankreichs, aus England, Spanien, Schweden, der Schweiz, der Türkei und weiteren neutralen oder gegnerischen Staaten außerhalb des deutschen Machtbereichs enthalten. …

Bei der Durchführung würde „Europa vom Westen nach Osten“ durchkämmt werden; dabei sollte wegen „sozial-politischer Notwendigkeiten“ und zum Freisetzen von Wohnraum im Reichsgebiet begonnen werden. Zunächst sollten die deutschen Juden in Durchgangsghettos und von dort aus weiter in den Osten transportiert werden. Juden im Alter von über 65 Jahren und Juden mit Kriegsversehrung oder Träger des Eisernen Kreuzes I würden in das Ghetto Theresienstadt kommen. Damit wären „mit einem Schlag die vielen Interventionen ausgeschaltet“.

Götz Aly: „Endlösung“. 3. Auflage, Frankfurt am Main 2005, S. 299 ff.

Nachdem über das grundlegende Procedere Klarheit herrschte, stellte sich die Frage nach Mischehen und Mischlingen, also die “rechtliche” bzw. verwaltungstechnische Grundlage der Auswahl, ausgehend von den Nürnberger Rassengesetzen von 1935

Schautafel der Nürnberger Gesetze

Nachdem mögliche Schwierigkeiten bei der „Evakuierungsaktion“ in den „besetzten oder beeinflussten europäischen Gebieten“ angesprochen und diskutiert worden waren, wendete man sich der Frage zu, wie mit „jüdischen Mischlingen“ und „Mischehen“ zu verfahren sei. Das Protokoll gibt an, die Nürnberger Gesetze sollten „gewissermaßen“ die Grundlage bilden. Doch tatsächlich gingen die von Heydrich eingebrachten Vorschläge weit darüber hinaus:

Im Regelfall sollten „Mischlinge 1. Grades“ („Halbjuden“) ungeachtet ihrer Glaubenszugehörigkeit wie „Volljuden“ behandelt werden. Ausnahmen waren nur für solche „Mischlinge“ vorgesehen, die mit einem „deutschblütigen“ Partner verheiratet und nicht kinderlos geblieben waren. Andere Ausnahmebewilligungen seien nur von höchsten Parteiinstanzen zu erteilen.

Jeder „Mischling 1. Grades“, der im Deutschen Reich verbleiben durfte, sollte sterilisiert werden.

„Mischlinge 2. Grades“ („Vierteljuden“) sollten im Regelfall den „Deutschblütigen“ gleichgestellt werden, sofern sie nicht durch auffälliges jüdisches Aussehen oder schlechte polizeiliche und politische Beurteilung als Juden einzustufen waren.

Bei bestehenden „Mischehen“ zwischen „Volljuden“ und „Deutschblütigen“ sollte der jüdische Teil entweder „evakuiert“ oder auch nach Theresienstadt geschickt werden, falls Widerstand durch die deutschen Verwandten zu erwarten sei.

Weitere Regelungen wurden für „Mischehen“ angesprochen, bei denen ein oder beide Ehepartner „Mischlinge“ waren.

Diese detaillierten Vorschläge wurden vom Staatssekretär Stuckart, der 1935 mit der Ausarbeitung der Nürnberger Gesetze befasst gewesen war, als unpraktikabel zurückgewiesen. Er schlug vor, die Zwangsscheidung von „Mischehen“ gesetzlich vorzuschreiben und alle „Mischlinge ersten Grades“ zu sterilisieren. Da in diesen Punkten keine Einigung herbeigeführt werden konnte, vertagte man diese Detailfragen auf die Folgekonferenzen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wannseekonferenz

Über die grundsätzliche Durchführung des Massenmordes bestand Einigkeit, die Details wurden zwei Nachfolgekonferenzen überlassen, von denen die erste am 6. März stattfand und die zweite am 27. Oktober 1942, beide in den Amtsräumen des Referat IV B 4 von Adolf Eichmann in der Berliner Kurfürstenstraße 115/116.

Einladung zur Folgekonferenz am 6. März
Aus dem Originalprotokoll der Teilnehmerliste der Nachfolgekonferenz am 6. März, Seite 1

Die nachgeordneten Befehlsstellen außerhalb Berlins wurden von Heydrich schriftlich unterrichtet, hier z.B. Hans Frank als Generalgouverneur Polen:

Die Hauptverbrecher trafen sich danach regelmäßig:

Franz Josef Huber, Arthur Nebe (Kripo), Heinrich Himmler, Reinhard Heydrich und Heinrich Müller (Gestapo)
Himmler, Heydrich und Karl Wolf auf dem Berghof

Fortsetzung folgt … (© John Vincent Palatine 2020)

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